Verdienstmöglichkeiten
Die Verdienstmöglichkeiten bei einem Studium der Polizei:
Durch die Änderungen von Besoldungsgruppen und deren Erfahrungsstufen, erhöhen sich auch regelmäßig deine Einkünfte.
1. Studienjahr
Du erhältst ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1463€ zzgl. Familienzuschläge (je nach Familienstand), sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)
2. Studienjahr
Du erhältst ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1532€ zzgl. Familienzuschläge (je nach Familienstand), sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)
3. Studienjahr
Du erhältst ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1601€ zzgl. Familienzuschläge (je nach Familienstand), sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)
Nach Abschluss des Studiums wirst Du zur Polizei- bzw. Kriminalkommissarin oder zum Polizei- bzw. Kriminalkommissar auf Probe ernannt. Finanziell kann es dann folgendermaßen weitergehen
(Stand: August 2023):
Die Verdienstmöglichkeiten als Kommissar:in
Je nach Besoldungsgruppe entwickelt sich dein Gehalt nach oben.
Polizeikommissar:in
Polizeikommissarin oder Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A9), Erfahrungsstufe 2, 25 Jahre alt, ledig, kinderlos, Schichtdienstzulage – Bruttogehalt: 3.361€
Kriminaloberkommissar:in
Kriminaloberkommissarin oder Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A10), Erfahrungsstufe 5, 35 Jahre alt, verheiratet, kinderlos, Tagdienst – Bruttogehalt: 4.295€
Polizeihauptkommissar:in
Polizeihauptkommissarin oder Polizeihauptkommissar (Besoldungsgruppe A11), Erfahrungsstufe 7, 45 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder – Bruttogehalt: 5.554€