Polizeikompass.de – Dein Freund und Helfer

Verdienstmöglichkeiten

Die Verdienstmöglichkeiten bei einem Studium der Polizei:

Durch die Änderungen von Besoldungsgruppen und deren Erfahrungsstufen, erhöhen sich auch regelmäßig deine Einkünfte.

1. Studienjahr

Du erhältst ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1463€ zzgl. Familienzuschläge (je nach Familienstand), sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)

2. Studienjahr

Du erhältst ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1532€ zzgl. Familienzuschläge (je nach Familienstand), sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)

3. Studienjahr

Du erhältst ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von 1601€ zzgl. Familienzuschläge (je nach Familienstand), sowie Zulagen bei Nachtdienst bzw. Dienst an Wochenenden und Feiertagen (sog. „Dienst zu ungünstigen Zeiten“)

Nach Abschluss des Studiums wirst Du zur Polizei- bzw. Kriminalkommissarin oder zum Polizei- bzw. Kriminalkommissar auf Probe ernannt. Finanziell kann es dann folgendermaßen weitergehen
(Stand: August 2023):

Die Verdienstmöglichkeiten als Kommissar:in

Je nach Besoldungsgruppe entwickelt sich dein Gehalt nach oben.

Polizeikommissar:in

Polizeikommissarin oder Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A9), Erfahrungsstufe 2, 25 Jahre alt, ledig, kinderlos, Schichtdienstzulage – Bruttogehalt: 3.361€

Kriminaloberkommissar:in

Kriminaloberkommissarin oder Kriminaloberkommissar (Besoldungsgruppe A10), Erfahrungsstufe 5, 35 Jahre alt, verheiratet, kinderlos, Tagdienst – Bruttogehalt: 4.295€

Polizeihauptkommissar:in

Polizeihauptkommissarin oder Polizeihauptkommissar (Besoldungsgruppe A11), Erfahrungsstufe 7, 45 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder – Bruttogehalt: 5.554€