Krankenversicherung
Wichtige Versicherungen für Polizeianwärter und Polizeibeamte
Im Öffentlichen Dienst, insbesondere bei denjenigen, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, spielt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine zentrale Rolle. In Hessen wird diese Fürsorgepflicht in der Regel durch die freie Heilfürsorge erfüllt. Diese übernimmt die Krankheitskosten von Polizeianwärtern und Polizisten während ihrer aktiven Dienstzeit vollständig. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, da die Heilfürsorge keine Pflegeleistungen abdeckt.
Beihilfekonforme Kranken- und Pflegeversicherung
für Polizeianwärter und Polizeibeamte
- Beihilfeberechtigung: Als Polizeianwärter (Beamter auf Widerruf), Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt.
- Kostenbeteiligung: Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfallkosten.
- Beihilfebemessungssatz: Ohne Kinder liegt dieser in der Regel bei min. 50 % für ambulante und zahnärztliche Leistungen, bei stationären Leistungen sogar bei min. 65 % (der beihilfefähigen Kosten).
- Eigenanteil absichern: Den verbleibenden Anteil müssen Sie durch eine private Krankenversicherung abdecken.
- Pflegepflichtversicherung: Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Regelungen in Hessen: Umfang und Höhe der Beihilfe richten sich nach der hessischen Beihilfeverordnung und Ihrem Familienstand.
Kategorie | S Gut Versichert |
M Komfort-Schutz |
L Premium-Schutz |
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Ambulante & stationäre Leistungen | |||
Ambulante Arztbehandlung | ✔ | ✔ | ✔ |
Direkte Facharztbehandlung | ✔ | ✔ | ✔ |
Arzneimittel | 80% bis 1.000 EUR/Jahr | 80% bis 1.000 EUR/Jahr | 100% |
Sehhilfen | Bis zu 300 EUR alle 3 Jahre | Bis zu 300 EUR alle 3 Jahre | Bis zu 1.000 EUR alle 2 Jahre |
Psychotherapie | 100% bis 30. Sitzung 80% ab 31. Sitzung 70% ab 61. Sitzung |
100% bis 30. Sitzung 80% ab 31. Sitzung 70% ab 61. Sitzung |
100% bis 30. Sitzung 80% ab 31. Sitzung |
Heilpraktiker | ✔ | ✔ | ✔ |
Zimmerart (stationär) | Zweibettzimmer | Zweibettzimmer | Einbettzimmer |
Privatärztliche Behandlung | ✔ | ✔ | ✔ |
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5-fach) | ✔ | ✔ | ✔ |
Zahnleistungen | |||
Zahnersatz | 100% | 100% | 100% |
Zahnbehandlung | 100% | 100% | 100% |
Zahnprophylaxe | 100% | 100% | 100% |
Begrenzungen | – 1.000 € in den ersten 24 Monaten – 2.000 € in den ersten 48 Monaten |
– 1.000 € in den ersten 24 Monaten – 2.000 € in den ersten 48 Monaten |
Keine Begrenzung |
Beihilfeergänzung | |||
Leistungen für besondere Beihilfelücken (Hilfsmittel, Heilpraktiker, Zahnersatz, Auslandsreisen) |
✔ | ✔ | ✔ |
Kur | |||
Kurleistung | Nein | 215 € pro Tag | 215 € pro Tag |