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Krankenversicherung

Wichtige Versicherungen für Polizeianwärter und Polizeibeamte

Im Öffentlichen Dienst, insbesondere bei denjenigen, die dem Schutz des Staates und seiner Bevölkerung dienen, spielt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn eine zentrale Rolle. In Hessen wird diese Fürsorgepflicht in der Regel durch die freie Heilfürsorge erfüllt. Diese übernimmt die Krankheitskosten von Polizeianwärtern und Polizisten während ihrer aktiven Dienstzeit vollständig. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen, da die Heilfürsorge keine Pflegeleistungen abdeckt.

Beihilfekonforme Kranken- und Pflegeversicherung
für Polizeianwärter und Polizeibeamte

  • Beihilfeberechtigung: Als Polizeianwärter (Beamter auf Widerruf), Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt.
  • Kostenbeteiligung: Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe einen Teil der Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfallkosten.
  • Beihilfebemessungssatz: Ohne Kinder liegt dieser in der Regel bei min. 50 % für ambulante und zahnärztliche Leistungen, bei stationären Leistungen sogar bei min. 65 % (der beihilfefähigen Kosten).
  • Eigenanteil absichern: Den verbleibenden Anteil müssen Sie durch eine private Krankenversicherung abdecken.
  • Pflegepflichtversicherung: Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Regelungen in Hessen: Umfang und Höhe der Beihilfe richten sich nach der hessischen Beihilfeverordnung und Ihrem Familienstand.
Kategorie S
Gut Versichert
M
Komfort-Schutz
L
Premium-Schutz
Ambulante & stationäre Leistungen
Ambulante Arztbehandlung
Direkte Facharztbehandlung
Arzneimittel 80% bis 1.000 EUR/Jahr 80% bis 1.000 EUR/Jahr 100%
Sehhilfen Bis zu 300 EUR alle 3 Jahre Bis zu 300 EUR alle 3 Jahre Bis zu 1.000 EUR alle 2 Jahre
Psychotherapie 100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
70% ab 61. Sitzung
100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
70% ab 61. Sitzung
100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
Heilpraktiker
Zimmerart (stationär) Zweibettzimmer Zweibettzimmer Einbettzimmer
Privatärztliche Behandlung
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5-fach)
Zahnleistungen
Zahnersatz 100% 100% 100%
Zahnbehandlung 100% 100% 100%
Zahnprophylaxe 100% 100% 100%
Begrenzungen – 1.000 € in den ersten 24 Monaten
– 2.000 € in den ersten 48 Monaten
– 1.000 € in den ersten 24 Monaten
– 2.000 € in den ersten 48 Monaten
Keine Begrenzung
Beihilfeergänzung
Leistungen für besondere Beihilfelücken
(Hilfsmittel, Heilpraktiker, Zahnersatz, Auslandsreisen)
Kur
Kurleistung Nein 215 € pro Tag 215 € pro Tag